Mittwoch, 18. Januar 2017

Januar PC-Treff im Café Mausklick der VHS



Rückblick und Ausblick

Um die Höhepunkte des vergangenen Jahres aus verschieden Blickwinkeln zu beleuchten bietet das Internet unzählige Möglichkeiten. Sei es durch Texte, Bilder oder Videos aus verschiedensten Quellen. Bei unserer gemeinsamen Recherche wird sicher jeder fündig.
Ebenso ist auch ein Ausblick auf 2017 interessant. Egal ob es sich um Fakten wie Änderungen in der Pflegeversicherung, angepasste Verkehrsregeln, Bußgelder, Wetterprognosen oder Horoskope handelt.

Was ändert sich im Jahr 2017?
Der Jahreswechsel wird wieder eine Reihe von Neuerungen und Änderungen in den meisten Lebensbereichen mit sich bringen.
Die umfassendsten Änderungen gibt es im Bereich der Pflegeversicherung. Denn mit dem Pflegestärkungsgesetz II kommen grundlegende Neuerungen bezüglich der Regelungen der Pflegebedürftigkeit betroffener Menschen. Das kommende Jahr bringt ebenfalls mehr Geld für Geringverdiener sowie mehr Zeit für die Abgabe der Steuererklärung.

Das sollten Verkehrsteilnehmer wissen

http://www.t-online.de/auto/news/id_79769220/aenderungen-fuer-autofahrer-das-wird-2017-anders.html

Was ändert sich 2017? Der ADAC fasst die wichtigsten Änderungen zusammen:

http://www.svz.de/ratgeber/auto/das-sollten-verkehrsteilnehmer-wissen-id15761201.html

 

Was sich 2017 für Verbraucher ändert

Düsseldorf - Für die Bundesbürger ändert sich im neuen Jahr vieles - etwa im Haushalt, beim Bezahlen, im Arbeitsleben und beim Arzt. Manches gibt es so nur 2017. Eine Auswahl.

Neue Regelungen ab Januar 2017

Der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand wird flexibler geregelt. Der Beitragssatz in der Rentenversicherung bleibt 2017 mit 18,7 Prozent stabil. Kindergeld, Kinderzuschlag und Steuerfreibeträge steigen, ebenso der Mindestlohn. Diese und weitere Neuregelungen treten zum Jahresanfang 2017 in Kraft.

Steuern, Hartz IV, Pflegereform Jahreswechsel 2017: Wo Ihre Beiträge steigen, für was der Staat mehr zahlt

Mehr Hartz IV, zusätzlicher Feiertag So viel ändert sich 2017 für uns!

Steuergesetz: Das ändert sich ab 2018